Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur langfristigen Existenzsicherung der Frauenhäuser vorgelegt, der am 22. April 2010 im Bundestag beraten wurde. Die Fraktion stellt darin fest, dass Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern leisten.
Frauenhäuser seien eine zentrale Anlaufstelle für bedrohte Frauen und Kinder, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, das Ergebnis einer Prüfung mitzuteilen, ob eine bundeseitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig ist. Ferner solle die Regierung bei den Ländern darauf hinwirken, dass ein abgestimmtes Vorgehen bei der Frauenhausfinanzierung erfolgt.
Die Vorsitzende der AsF Mannheim, Dr. Claudia Schöning-Kalender, begrüßt den Antrag der SPD Fraktion im Bundestag ausdrücklich. Damit folgt sie einem Antrag der baden-württembergischen Delegierten, den diese bei der AsF Bundeskonferenz 2008 in Kassel eingebracht hatten.
Der Antrag kann unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701409.pdf nachgelesen werden.